Ärztliche Empfehlung benötigt?
Für die Behandlung selbst benötigen Sie keine ärztliche Empfehlung. Ihre Krankenkasse kann eine solche Empfehlung jedoch als Voraussetzung für die Kostenerstattung verlangen.
Falls Ihre Krankenkasse für die Erstattung eine ärztliche Empfehlung verlangt und Ihnen noch keine vorliegt, sprechen Sie uns gerne an.
ei Bedarf können wir Ihnen über unsere Kooperation eine ärztliche Abklärung vermitteln. Ob eine Empfehlung ausgestellt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt eigenständig.“
Privat versichert / Beihilfe
Bei privater Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Die Höhe und mögliche Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif beziehungsweise Ihren Versicherungsbedingungen.
Rechnung & Zahlung
Die Zahlung erfolgt direkt nach der Behandlung bequem per EC- oder Kreditkarte.
Ihre Rechnung erhalten Sie als PDF per E-Mail und können diese bei Ihrer Krankenkasse oder Versicherung einreichen.
Eine Papierrechnung per Post ist auf Wunsch gegen 5 € Versand- und Bearbeitungsaufwand möglich.
Wichtig: Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und unserer Praxis – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse oder Versicherung Kosten erstattet.
