Gesetzlich Versicherte (GKV):
Unser Honorar beträgt pauschal 95 € pro Behandlung (Dauer ca. 45–55 Minuten).
Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teilbetrag nach einer formlosen ärztlichen Empfehlung. (Siehe Unten)
Beispiel: Bei der AOK Hessen verbleibt meist eine Eigenbeteiligung von ca. 45 €.
(Manche Kassen zahlen bis zu 40 € pro Sitzung, andere bis zu 60 € oder übernehmen einen jährlichen Höchstbetrag. Üblich sind drei bis sechs Sitzungen pro Jahr.)
Da die Leistungen je nach Kasse unterschiedlich geregelt sind, empfehlen wir sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Privat Versicherte (PKV / Beihilfe):
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und liegt bei ca. 100-110 € pro Sitzung.
Die Erstattung richtet sich nach Ihren vertraglichen Vereinbarungen bei PKV oder Beihilfe.
Rechnung & Zahlung
Zahlungsarten: Sie zahlen bequem per EC- oder Kreditkarte direkt nach der Behandlung zahlen.
Rechnung: Standardmäßig erhalten Sie Ihre Rechnung als PDF per E-Mail – diese wird von den meisten Krankenkassen problemlos akzeptiert und lässt sich online einreichen.
Papierrechnung per Post: Auf Wunsch senden wir die Rechnung postalisch zu; hierfür berechnen wir einen Aufschlag von 5 €.
Hinweis:
Der Behandlungsvertrag kommt immer direkt zwischen Ihnen und unserer Praxis zustande – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Versicherung die Kosten erstattet.
Kostenerstattung – so gehen Sie vor
Gesetzliche Krankenkassen: Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei Ihrer Kasse über die Höhe der möglichen Zuzahlung. In der Regel reicht eine formlose ärztliche Empfehlung (kein Rezept im engeren Sinn).
Private Krankenversicherungen / Beihilfe: Reichen Sie die Rechnung nach der Behandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Versicherung ein.
Für die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen benötigen Sie keine Überweisung und keine konkrete Diagnose. In der Regel reicht eine formlose Empfehlung durch eine:n Mediziner:in aus – bei Kindern muss diese also nicht zwingend vom Kinderarzt ausgestellt werden.
Zu den Kassen, die Osteopathie bezuschussen, gehören zum Beispiel:
AOK Hessen
Techniker Krankenkasse
BIG direkt gesund
IKK gesund plus
Securvita...
Eine ausführliche und stets aktuelle Übersicht finden Sie hier:
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